Unsere Regelungen
Wer Kitesurf betreibt muss:
- im Besitz eines Scheins von F.I.S.N. - F.I.V. - I.K.O. oder V.D.W.S. sein, der das jeweilige Niveau bescheinigt.
- Kontrollen oder Nachfragen bezüglich der Ausstellung des Scheins können von der lokalen Kiteschule vorgenommen werden.
- Der Schein muss bestätigen, dass der/die Besitzer/Besitzerin in Stande ist, Höhe, d.h. gegen die Windrichtung, zu fahren.
- im Stande sein, so Höhe zu fahren, dass die Startzone sofort nach dem Start verlassen werden kann.
- Die Startzone muss sofort nach dem Start verlassen werden, um den anderen Kitern genügend Platz zu lassen.
- Kiteschirme, welche in Landephase sind, haben Vorrang gegenüber jenen die sich in der Startphase befinden.
- iDie Leinen müssen auf dem "boma" aufgemacht werden.
- einen Sicherheitsabstand zu jeglicher sportlichen Veranstaltungen, wie z.B. einer Segelregatta halten.
- Der Sicherheitsabstand zu Personen oder Hindernissen beträgt 60 Meter. Bei Stränden muss ein Abstand von 200 Metern eingehalten werden.
- Mitglied von MKS a.s.d sein (Mitgliedsbeitrag MKS ) und eine F.I.V. Versicherung besitzen.
- Volljährig sein (18) oder eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten vorweisen.
- Sich autonom und adeguat mit der eigenen oder der ausgeliehenen Ausrüstung verhalten.
- die lokale Verordnung befolgen, welche besagt, dass eine Schwimmweste mit dem Siegel CE min.50N getragen werden muss
- Wer das Verbindungsband zwischen Fahrer und Kitebrett verwendet, ist verpflichtet einen Schutzhelm zu tragen.
- auf den Kiteschirmen das originale Sicherheitssystem des Schirmes vorweisen können.
- eine angemessene Versicherung R.C. gegenüber Dritte haben. Des Weiteren wird eine Versicherung empfohlen, die auch bei Eigenschäden haftet. Sollten Sie noch keine besitzen fragen Sie einfach bei uns nach.
- ein ärztliches Attest vorweisen können welches bescheinigt, dass sich die Person in einwandfreien gesundheitlichen Zustand befindet.
- die Telefonnummer des anwesenden Lehrers einspeichern.
- - JEDER KITER IST FÜR EVENTUELL ENTSTANDENE SCHÄDEN AN MENSCH UND TIER SELBST VERANTWORTLICH. DIE GEMEINDE UND DIE KITESCHULE ÜBERNEHMEN DABEI KEINE HAFTUNG
Es ist verboten:
- erste Flugversuche mit Kiteschirmen auf dem Land zu machen, dies ist ausschließlich der Kiteschule vorbehalten
- innerhalb der Zone, die durch gelbe Bojen gekennzeichnet ist, zu surfen (Idrosee).
Idrosee
- Verstöße gegen die gesetzliche Regelung haben einen sofortigen Ausschluss aus der Kitesurfzone zur folge und werden laut Gesetz 24/11/1981 N° 689 mit einer Geldbuße bestraft (6,20 € - 10.329,14 € )